Früherkennung

Glaucomvorsorge

  • Bei dieser Vorsorgeuntersuchung geht es um die Früherkennung des sogenannten“Grünen Star“.
  • Die Erkrankung tritt sehr selten vor dem 40. Lebensjahr, danach mit zunehmendem Alter häufiger in der Bevölkerung auf. Mit dem 70. Lebensjahr steigt die Häufigkeit > 5% an.
  • Die Erkrankung ist schmerzlos und geht erst im irreversiblen Spätstadium mit einer Minderung der Sehfähigkeit einher. Eine Therapie mit drucksenkenden Augentropfen sollte aber bereits im Frühstadium erfolgen um Gesichtsfeldausfällen vorzubeugen.
  • Die Untersuchung wird ab dem 40. Lebensjahr alle 2-3 Jahre, ab dem 50. Lebensjahr alle 1-2 Jahre empfohlen.
  • Die Untersuchung darf nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden.
  • Es wird sowohl der Augendruck gemessen als auch der Sehnerv angesehen.
  • Bei einer normalen Situation bekommen Sie einen Glaucomvorsorgepass mit dem Eintrag des empfohlenen Wiedervorstellungstermines.
  • Bei Auffälligkeiten erfolgt eine weiterführende Diagnostik.

Netzhautvorsorgeuntersuchung

  • Diese Untersuchung ist sinnvoll bei Diabetes ( im Falle einer Überweisung durch Ihren Hausarzt oder Diabetologen wird sie auch von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt), bei höherer Kurzsichtigkeit (zum Ausschluss eines nicht symptomatischen Netzhautloches) und zum Ausschluß einer Makuladegeneration – empfohlen ab 60. Lebensjahr- bei subjektiver Beschwerdefreiheit (in diesen beiden Fällen zahlt die gesetzliche Krankenkasse nicht).
  • Bei der Netzhautvorsorgeuntersuchung muss die Pupille mit Augentropfen erweitert werden, um die komplette Netzhaut sehen zu können. Daher können Sie danach in der Regel nicht sofort selbst Auto fahren, bitte lassen Sie sich bei der Terminvergabe beraten).